Ende einer Maßnahme

Wird ein junger Mensch in der Corsten Jugendhilfe aufgenommen, ist oberstes Ziel eine erfolgreiche Rückführung in das familiäre Umfeld. Dazu findet eine enge Kooperation mit den Eltern und der gesamten Familie statt, um so idealerweise einen Rahmen zu schaffen, der eine Rückführung des Kindes/ Jugendlichen in das familiäre Umfeld möglich macht (s. dazu "Eltern- und Familienarbeit").

Nicht immer sind die Voraussetzung für eine Rückführung gegeben. In diesem Fall bieten wir die Möglichkeit, die jungen Menschen auf ihrem Weg in die Verselbständigung zu begleiten. Zunächst werden die Bewohner im Rahmen einer Wohngruppe von dem pädagogischen Personal dazu angeleitet, Dingen des alltäglichen Lebens zunehmend selbständig und eigenverantwortlich nachzukommen. Sind die jungen Menschen mit dem nötigen Handwerkszeug ausgestattet, um alleine den täglichen Anforderungen (Haushalt, Finanzverwaltung, Selbstorganisation, etc.) gerecht zu werden, bieten wir zwei Formen des Betreuten Wohnens an:

1. Trainingswohnen:
In einer ehemaligen Hausmeisterwohnung auf dem Gelände der Einrichtung. In diesem Gebäude leben bis zu drei junge Menschen im Rahmen des Betreuten Wohnens. Dadurch kann dem Problem des Alleinseins, das v.a. in der Anfangsphase des Betreuten Wohnens oft auftritt, besser entgegnet werden.

2. Betreutes Wohnen außerhalb
In einer durch die Einrichtung angemieteten Wohnung in einem für die/ den jungen Menschen
günstigen Wohnort (z.B. in der Nähe zum Ausbildungsplatz).